Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren für viele Bauvorhaben einem ähnlichen Grundablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen und Planende, ob das Vorhaben nach den Vorgaben vor Ort überhaupt zulässig ist. Dazu gehört häufig der Blick in den Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan greift – in die Beurteilung nach den jeweiligen planungsrechtlichen Regeln. Danach wird der Bauantrag eingereicht, die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, und erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf mit der Umsetzung begonnen werden. Trotz dieser gemeinsamen Linie unterscheidet sich die Ausgestaltung zwischen den Bundesländern. Grundlage ist zwar ein bundeseinheitlich ausgerichtetes Regelwerk, die Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung dient. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch in der jeweiligen Landesbauordnung: Dort wird festgelegt, welche Vorhaben in einem Genehmigungsverfahren laufen und welche unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind. Außerdem regeln die Länder, wer Bauvorlagen einreichen darf und wie die Beteiligung anderer Stellen im Verfahren organisiert ist. Auch beim digitalen Ablauf gibt es Unterschiede. Einige Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragsstrecken oder Online-Formulare an, andere setzen weiterhin stärker auf klassische Wege. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der Ablauf bleibt zwar erkennbar ähnlich, aber die Details – von den einzureichenden Unterlagen bis zur Frage, ob und wie digital beantragt werden kann – sollten immer bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland geprüft werden. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen, weil Sie die Anforderungen frühzeitig an die lokalen Vorgaben anpassen können. Unabhängig vom Bundesland gilt als roter Faden: Erst die rechtliche Zulässigkeit und die vollständigen Unterlagen, dann die Prüfung und die Entscheidung der Behörde. Wer den Ablauf Schritt für Schritt vorbereitet, kann die Kommunikation mit der Bauaufsicht strukturieren und besser einordnen, welche Punkte im Genehmigungsprozess besonders geprüft werden. Damit wird aus dem formalen Verfahren ein planbarer Prozess, der zu Ihrem Bauvorhaben passt.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Homburg
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Homburg. Das Saarland nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Saarland)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Saarland
Im Saarland sollten Bauherren besonders darauf achten, ob ihr Vorhaben verfahrensfrei bleibt oder ob eine Genehmigung erforderlich ist. Auch wenn der Grundablauf ähnlich ist, entscheidet die konkrete Einordnung des Bauvorhabens darüber, welche Unterlagen die Bauaufsicht erwartet und wie das Verfahren läuft. Prüfen Sie daher frühzeitig, welche Anforderungen für Ihr Projekt gelten, und klären Sie Fragen zur baurechtlichen Zulässigkeit sowie zur Einbindung der notwendigen Nachweise. So schaffen Sie die Basis für einen reibungslosen Ablauf.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Homburg.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.